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Erstmuster

Entwurf – juristische Prüfung ausstehend (A15)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter: Jasmann Werk 52, Inhaber Muhammad Saeed, Elberfelder Str. 72, 42553 Velbert (Einzelunternehmen, nicht im Handelsregister eingetragen) (»Anbieter«).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Anwendung irot Erstmuster (»Anwendung«) zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag schließen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen

(1) Der Anbieter stellt die Anwendung über das Internet bereit. Sie liest PDF-Zeichnungen, schlägt Merkmale, Ballons und Prüfmittel vor, nimmt Messwerte auf, wertet sie aus und erzeugt Prüfpläne, Erstmusterprüfberichte und Formblätter, darunter ein Deckblatt in eigener Gestaltung, das inhaltlich VDA Band 2 (PPF) entspricht. Der jeweilige Funktionsumfang ist auf cnc-x.de beschrieben.

(2) Die Formblätter sind eigene Gestaltungen des Anbieters. Sie werden vom Verband der Automobilindustrie (VDA) weder herausgegeben noch geprüft oder anerkannt. »VDA« ist eine Marke ihres Inhabers.

(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Anwendung, nicht einen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Annahme eines Berichts durch den Auftraggeber des Kunden.

(4) Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln, soweit dies die vereinbarten Leistungen nicht wesentlich einschränkt.

§ 3 Fachliche Verantwortung des Kunden

(1) Die Anwendung liest Zeichnungen maschinell und schlägt Werte vor. Das Lesen kann Fehler enthalten, besonders bei gescannten oder ungewöhnlich gestalteten Zeichnungen. Jedes Merkmal wird deshalb im Zeichnungsprüfer vom Kunden bestätigt, bevor ein Prüfplan entsteht.

(2) Grenzmaße, Urteile (i.O./n.i.O.) und Fähigkeitskennwerte berechnet die Anwendung nach Normtabellen und Formeln aus den Angaben, die der Kunde bestätigt hat. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Merkmale, der Messungen und des Berichts sowie für die Einhaltung der Vorgaben seines Auftraggebers bleibt beim Kunden.

(3) Die Prüfung vor dem Versand weist auf Auffälligkeiten hin. Sie bestätigt nicht, dass ein Bericht fehlerfrei ist oder angenommen wird.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass er Zeichnungen und andere Unterlagen in die Anwendung laden darf, insbesondere nach seinen Geheimhaltungsvereinbarungen. Für die Weitergabe von Geheimhaltungspflichten an den Anbieter steht eine Vorlage einer Geheimhaltungsvereinbarung bereit.

§ 4 Vertragsschluss und kostenlose erste Zeichnung

(1) Der Vertrag kommt mit der Registrierung und der Freischaltung des Zugangs zustande. Der Anbieter kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere von Anbietern vergleichbarer Software.

(2) Jede Firma kann eine Zeichnung kostenlos durch alle Schritte bearbeiten, einmal je Firma, ohne Angabe eines Zahlungsmittels. Maßgeblich für »Firma« sind Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und E-Mail-Domain.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, richtet für Administratoren den zweiten Faktor ein und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sein könnten.

(2) Der Kunde lädt keine Inhalte hoch, die Rechte Dritter oder Gesetze verletzen, und keine Schadsoftware.

(3) Der Kunde sichert seine Berichte in dem Umfang, den seine Aufbewahrungspflichten verlangen; die Anwendung erlaubt jederzeit den Export als PDF, Excel und ZIP.

§ 6 Pläne, Kontingent und Preise

(1) Die Pläne, ihre Preise und die enthaltenen Zeichnungen stehen auf cnc-x.de/preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Abgerechnet wird je Zeichnung, zu der der Kunde eine neue Erstmusterprüfung anlegt, unabhängig von Seiten- und Merkmalszahl. Nicht zählen: eine neue Vorlagestufe oder eine Requalifikation mit derselben Zeichnung; eine PDF-Datei, die im Betrieb schon einmal hochgeladen wurde; eine neue Revision eines Teils, dessen letzte gezählte Zeichnung weniger als 24 Monate zurückliegt.

(3) Nicht genutzte Zeichnungen eines Monats gehen in den Folgemonat über und verfallen danach. Über das Kontingent hinaus kostet jede weitere Zeichnung den Preis, der für den Plan angegeben ist.

(4) Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern. Der Kunde kann dann bis zum Wirksamwerden kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

§ 7 Zahlung

(1) Monatliche Pläne werden monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe abgerechnet. Jährliche Pläne und Pakete von Einzelberichten werden auf Rechnung abgerechnet, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

(2) Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch aus, auf Wunsch als XRechnung.

(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach Ankündigung auf Lesen und Export beschränken.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Monatliche Pläne laufen auf unbestimmte Zeit und können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Jährliche Pläne laufen ein Jahr und verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht Frist – vom Betreiber festzulegen (A15) vor Ablauf gekündigt werden.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Vertragsende gilt für die Daten des Kunden § 9 Abs. 3.

§ 9 Daten, Geheimhaltung, Auftragsverarbeitung

(1) Die Daten des Kunden bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie nur, um die Leistungen zu erbringen.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag; er wird mit der Registrierung geschlossen. Aufbewahrung und Löschung richten sich nach dem Löschkonzept und den Einstellungen des Kunden.

(3) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Berichte Frist – vom Betreiber festzulegen (A15) lang exportieren. Danach löscht der Anbieter die Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

(4) Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.

§ 10 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Anwendung. Zugesagte Verfügbarkeit im Jahresmittel, falls gewünscht – vom Betreiber festzulegen (A15).

(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten durch; längere Unterbrechungen kündigt er vorher an. Bei einer Auslieferung ist die Anwendung üblicherweise wenige Sekunden nicht erreichbar.

§ 11 Mängel

(1) Für Mängel der Anwendung gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts mit folgenden Maßgaben. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(2) Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt sie in angemessener Frist.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch Höchstbetrag – vom Betreiber festzulegen (A15).

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 5 Abs. 3) entstanden wäre.

(4) Der Anbieter haftet nicht für die fachliche Richtigkeit von Berichten, die der Kunde nach § 3 bestätigt und freigegeben hat, es sei denn, der Fehler beruht auf einer vom Anbieter zu vertretenden fehlerhaften Berechnung der Anwendung.

§ 13 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Anwendung für seine eigenen Geschäftszwecke zu nutzen. Berichte und Formblätter, die er mit der Anwendung erzeugt, darf er ohne Beschränkung verwenden, auch nach Vertragsende.

§ 14 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Wirksamwerden kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters (Velbert).

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.